Sachverständigen Prüfung §14 der 42. BlmSchV
Als Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen oder Nassabscheidern sind Sie verpflichtet die Anlagen alle 5 Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine lnspektionsstelle Typ A überprüfen zu lassen.
Der erste Überprüfungstermin richtet sich nach der erstmaligen Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Dazu gilt folgende Staffelung:
Inbetriebnahme vor dem | Erste Überprüfunq bis zum |
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19. August 2011 | 19. August 2019 |
19. August 2013 | 19. August 2020 |
19. August 2015 | 19. August 2021 |
19. August 2017 | 19. August 2022 |
Ich führe diese Prüfungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch.
Die Prüfung besteht zunächst aus der Dokumentenprüfung. Dabei wird die Vollständigkeit der geforderten Untersuchungen und Dokumentationen, sowie die Einhaltung der Prüf- und Maßnahmenwerte überprüft. Auch die Verfahrensweisen hinsichtlich Inbetriebnahmen, Reaktionen nach Überschreitungen von Prüf- und Maßnahmenwerten sind Teil dieser Prüfung.
Im betrieblichen Bereich werden dann die relevanten Anlagenteile besichtigt und auf ihren Zustand und Funktionalität überprüft. Dies sind insbesondere Tropfenabscheider, Wasserverteilungen, Einbauten, Kühlturmtassen, Leitungsführungen und Dosieranlagen.
Für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung stelle ich dem Betreiber vor der Prüfung eine Checkliste zur Verfügung. Damit kann der Betreiber alle verfügbaren Unterlagen zusammenstellen und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen, damit Anlagenteile besichtigt werden können.
Im Nachgang erstelle ich den Prüfbericht, der nach 42. BlmSchV gleichzeitig an den Anlagenbetreiber und die zuständige Behörde übermittelt werden muss.
Kontaktieren Sie mich, damit Sie die Prüfung fristgerecht durchführen lassen können.