Neuanlagen oder Änderung vorhandener Anlagen
Die Entscheidung, für welches Wasseraufbereitungsverfahren man sich bei einer Neuanlage entscheidet, kann weitreichende Folgen haben. Hier sind Kosten, aber auch Funktionalität und hygienische Risiken, zu beachten.
Auf Grund der Vielzahl der möglichen Kombinationen aus verfügbaren Wasserquellen, Art der Anlage, verwendeten Werkstoffen und geplanten Betriebsweisen sowie Anlagengrößen, können keine generellen Empfehlungen gegeben werden. Es muss nach den Details der Voraussetzungen beurteilt werden.
Selbst bei kleinen Anlagen liegen zwischen günstigster und teuerster Lösung häufig hohe Summen die sich im Laufe einer Anlagenlebensdauer ansammeln. Da lohnt es sich, die Konzeption zur Wasseraufbereitung im Vorhinein ausführlich zu untersuchen. Angebote von Lieferanten für Chemikalien oder Anlagentechnik berücksichtigen naturgemäß im Wesentlichen ihre eigene Konzeptionen.
Ich urteile hier auf Grund meiner Unabhängigkeit nur auf Grundlage der ermittelten Fakten. So wird es für Sie einfacher einen kosteneffizienten und hygienisch einwandfreien Betrieb über die gesamte Lebensdauer Ihrer Neuanlage oder umgebauten Anlage zu sichern.
Hierbei handelt es sich nicht um Sachverständigenleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. An Anlagen, für die ich diese Serviceleistungen erbracht habe, kann ich auf Grund der gebotenen Neutralität und Unbefangenheit keine Sachverständigenprüfung nach §14, 42. BlmSchV durchführen!