Fit for BlmSchV?
Betreiber von Gewerbe oder Industrieanlagen müssen eine Vielzahl von Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen befolgen. Es ist fast unmöglich alle Erfordernisse durch eigene Sachkenntnisse umzusetzen.
Für die Anforderungen der 42. BlmSchV biete ich Ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung an. Durch meine langjährige praktische Erfahrung finde ich in der Regel effiziente und sachgerechte Lösungen um Systeme verordnungskonform zu gestalten.
Leistungen sind hier zum Beispiel:
- Gefährdungsbeurteilungen Hygiene
- Empfehlungen zur Eliminierung hygienischer Risiken
- Erstellung von anlagenbezogenen Betriebstagebüchern
- Pläne und Checklisten zur Hygieneinspektion von Anlagenteilen
- Auswahl der richtigen Parameter für die 14-tägige betriebsinterne Untersuchung
- Begleitung bei der Umsetzung
- Schulung und Training der verantwortlichen Mitarbeitern
Hierbei handelt es sich nicht um Sachverständigenleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. An Anlagen, für die ich diese Serviceleistungen erbracht habe, kann ich auf Grund der gebotenen Neutralität und Unbefangenheit keine Sachverständigenprüfung nach §14, 42. BlmSchV durchführen!